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Fertighauskauf nicht überstürzen

02.05.2006 Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) wirbt mit Blick auf die Mehrwertsteuererhöhung kräftig für die Leistungen seiner Mitglieder. Die Termintreue der Fertighäuser zahle sich aus. Wer sich jetzt an seinen Fertigbaupartner wende, habe gute Chancen, vor Jahresende 2006 einzuziehen und Steuern zu sparen.
Auf vier bis sechs Monate Bauzeit bringen es die Fertigbauer Verbandssprecher Achim Hannott zufolge im Schnitt. Sein Tipp: Damit es wirklich noch vor dem Jahresende klappt, sollte man sich den Einzugstermin garantieren lassen. Christian Michaelis von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt davor, sich zu einer übereilten Kaufentscheidung drängen zu lassen. "Eine so folgenschwere Entscheidung will sorgfältig überlegt sein", mahnt der Bau-Experte. Zudem sei nicht sicher, ob tatsächlich alle Anbieter die Mehrwertsteuererhöhung 2007 voll an ihre Kunden weitergeben werden. Rund 10 000 Fertighäuser wurden im vergangenen Jahr in Deutschland errichtet, schätzt BDF-Sprecher Hannott. Doch wie findet man einen guten Anbieter? Die Qualitätsgemeinschaft deutscher Fertigbau wirbt mit einem Gütesiegel, das für eine regelmäáige Qualitätskontrolle durch Sachverständige steht. Auch ein Blick auf Referenzobjekte kann hilfreich sein. Fertighäuser sind vorkonfektioniert. "Je häufiger sie gebaut werden, umso besser durchdacht und technologisch hochwertiger können sie sein", sagt Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren. Ungekehrt gelte aber auch: Je individueller die gewünschte Gestaltung, umso gröáer sei das Fehlerquellenpotenzial. Wird ein kleinerer Partner gewählt, empfiehlt Penningh einen besonders genauen Blick auf die wirtschaftliche Situation und den Leistungskatalog des Unternehmens. Ein weiterer Rat des Fachmanns: Bei der Wahl des Fertigbauers und seiner Montagekolonnen auf räumliche Nähe achten. Ebenfalls wichtig: Der Fertigbauer muss bei der Planung der jeweiligen Landesbauordnung Rechnung tragen. Schon bei der Auswahl des Hauses, ist der Bebauungsplan für das Grundstück zu berücksichtigen. Nur wenn die Bebaubarkeit des Grundstücks den Haustyp des Wunschherstellers zulässt, darf es auch errichtet werden. Dass Fertighäuser in der Regel billiger als konventionell errichtete Häuser sind, und dass keine gröáeren Aufgaben auf den Bauherren zukommen, ist Penningh zufolge ein Trugschluss. Sobald das Grundstück nicht eben ist, seien Sonderkonstruktionen nötig. "Ein Fertighaus, dessen Anordnung auf dem Grundstück noch nicht im Detail geplant ist, ist ein Unfertighaus", urteilt auch Verbraucherberater Michaelis. Das Gros werde verkauft "ab Oberkante Kellerdecke". An den Schnittstellen zum Grundstück (Erschlieáung, Kellerbau...) könne es leicht zu Problemen und zusätzlichen Kosten kommen. Sein Rat: Bebaubarkeit und Baugrundeigenschaften des Grundstücks vor dem Abschluss des Vertrages klären (im Zweifel durch einen Sachverständigen) und eventuelle Korrekturen mit der Kellerbaufirma und dem Fertighaushersteller vereinbaren. Vorteilhaft sei zudem, wenn der Kellerbauer und die übrigen Gewerke über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Fertighausfirmen verfügten. Auch mit Blick auf die Zukunft kann das Fertighaus unerwartete Folgekosten nach sich ziehen, gibt Penningh zu bedenken: "Spätere Umbauten können die hohe technologische Qualität des Produkts beeinträchtigen, indem etwa die wind- luft- und dampfdiffusionsdichte Hülle beschädigt wird." Interessenten sollten sich daher vorab informieren, welche späteren Eingriffe problemlos möglich sind. Wer selber Hand anlegen will, sollte sich die Wahl der Eigenleistungen gut überlegen. "Die Gefahr etwas beispielsweise bei Sanitär- oder Elektroarbeiten zu zerstören und damit Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller zu verwirken ist gröáer als bei einem Massivbau", warnt der Fachmann.
© ddp

Ich kenne keinen sicheren Weg zum Erfolg, aber einen sicheren Weg zum Misserfolg: Es allen Recht machen zu wollen. Zitat Platon



Gut verzinste Bausparverträge weiter besparen

28.04.2006 In den neunziger Jahren haben viele Bausparkassen Verträge angeboten, bei denen ein Bonus gezahlt wird, wenn auf die Zuteilung des Bauspardarlehens verzichtet wird. Auf diese Weise sollten Kunden geworben werden, die gar nicht vorhaben, ein Haus oder eine eigene Wohnung zu erwerben.
Konkret versuchen nach Auskunft des Verbraucherschützers Bausparkassen, die alten Verträge auf zwei Wegen loszuwerden: Zum einen würden den Bausparern Angebote für den Umstieg in einen neuen Tarif unterbreitet. Dieser solle angeblich besser sein. Das stimme jedoch nie, wenn es dem Bausparer nur um die Geldanlage gehe. Vorsicht sei aber auch geboten, wenn der Bausparer auf den späteren Erwerb eines Hauses oder einen eigenen Wohnung hin spare. "Zwar ist der Darlehenszins der neuen Tarife deutlich niedriger als bei den alten", skizziert der Finanzierungsfachmann den neuen Dollpunkt: "Gleichzeitig fällt aber der Guthabenzins in der Ansparphase ebenfalls niedriger aus." Bei einem Umstieg von einem alten hochverzinslichen Bausparvertrag verzichte der Sparer zudem auf einen möglichen Bonus. Unter dem Strich stelle sich der neue Tarif dann hinsichtlich der Kosten auch nicht besser, sondern oft sogar schlechter dar. Der andere Weg, die alten Verträge loszuwerden, läuft nach den Beobachtungen von Gottschalk weniger offensichtlich, nämlich über die normale Zuteilung des Vertrages. Mit der Benachrichtigung über das Erreichen der Zuteilungsgrenze würden dann verschiedene Vorschläge hinsichtlich der Zuteilung und Auszahlung gemacht. Doch es gebe keinen Hinweis darauf, dass man die Zuteilung nicht anzunehmen brauche und den Vertrag einfach weiter bespart werde könne. "Diese Entscheidung ist immer dann richtig", sagt Gottschalk, "wenn das Geld nicht konkret benötigt werde, denn keine andere Anlage bietet derzeit auch nur annähernd eine sichere Verzinsung von fünf Prozent." Die Bausparprämie werde erst dann nicht mehr gezahlt, wenn die vereinbarte Bausparsumme überschritten werde. "Selbst dann kann es aber sinnvoll sein, den Vertrag weiterlaufen zu lassen", meint der Verbraucherschützer. Dies sei bei den meisten Verträgen möglich, weil die Allgemeinen Bausparbedingungen für diesen Fall keinerlei Kündigungsrecht für die Bausparkasse vorsehen würden.
©ddp

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Nächtliches Lüften mindert Pollenbelastung in der Wohnung

27.04.2006 Pollenschutzgitter und richtiges Lüften können Allergikern helfen, die Belastungen in der Pollenflugzeit gering zu halten. Betroffene sollten nur nachts lüften oder eine automatische Anlage nutzen, die Frischluft in der richtiger Menge in die Wohnung lässt und filtert, rät der Internetdienst haus.de.
Es gebe kompakte Lüftungszentralen, die über Haus- und Wohnungstüren montiert werden. Auch Luftreinigungsgeräte könnten Auáenluft filtern. Hier sei es wichtig, auf Wirksamkeit und Folgekosten achten. Ebenfalls hilfreich ist das regelmäáige Wechseln der Kleidung: "Ziehen Sie sich um, wenn Sie nach Haus kommen", raten die Experten. Das Schlafzimmer sei als Umkleideplatz tabu, damit die Nachtruhe nicht durch Pollen gestört wird. Zudem mahnen die Fachleute, Wäsche häufiger zu waschen und im Haus zu trocknen. Gleiches gelte für Plüschtiere.
© ddp

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