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Ausgesperrt! Wie finde ich den richtigen Schlüsseldienst?

28.03.2006 Ein Windstoá, ein Knall, und die Wohnungstür ist zu. Ausgesperrt. Wer jetzt keinen Ersatzschlüssel beim Nachbarn hinterlegt hat, gerät ins Rotieren. Ein Schlüsseldienst muss her. "Das Gebot der Stunde heiát: Ruhe bewahren. Denn wer den erstbesten Anbieter aus dem Branchenbuch anfordert, kann Pech haben", sagt Rüdiger Strichau von der Verbraucherzentrale Berlin.
Der Markt für Schlüsselnotdienste ist heiá umkämpft: Schwarze Schafe, die unfachmännische oder überteuerte Türöffnungen anbieten, machen der Branche immer wieder zu schaffen, wie Karlheinz Efkemann vom Bundesverband Metall berichtet. Im Rhein-Main Gebiet sei daher vor drei Jahren ein firmenübergreifender Notdienst initiiert worden. Dieser wirbt seither mit Leistungen vom geprüften Fachmann zu fairen Preisen. Das Pilot-Projekt (www.der-schlossprofi.de; mit Preisliste, die als Orientierung dient) soll Efkemann zufolge ausgeweitet werden. Doch noch stockt der Prozess. Wer nicht in der Rhein-Main-Region wohnt, ist dem Fachmann zufolge mit der Wahl eines Metallbauers (ehemals: Schlosser) der örtlichen Innung gut beraten. Hier könne man davon ausgehen, dass er sein Handwerk versteht. Christian Michaelis von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnt, bei der Wahl eines Anbieters aus dem Branchenbuch genau hinzusehen: "Vorsicht ist bei Notdiensten geboten, die ohne Adressenangabe werben." Sie agierten zuweilen bundesweit mit wenigen Standorten. Die Folge: Hohe Anfahrtskosten treiben die Rechnung unnötig in die Höhe. Michaelis Rat: Nur ortsnahe Anbieter wählen, die mit kompletter Adresse werben. Ideal sei ein Schlosser, der vor Ort sein Geschäft habe und nicht allein auf Notdienste spezialisiert sei. Selbst wenn die Zeit drängt, sollten dem Experten zufolge zwei bis drei Angebote eingeholt und verglichen werden. Neben dem Satz für die Arbeitsstunde sind hierbei die Anfahrtskosten und eventuell zu erwartenden Zuschläge für Spät- oder Nachtdienste zu erfragen. Gut ist, wenn ein Zeuge das Telefonat verfolgt. Ist der Notdienst eingetroffen, sollte man sich nochmals - möglichst wieder vor Zeugen - die telefonisch vereinbarten voraussichtlichen Kosten bestätigen lassen. "Stimmen die Angaben nicht überein, kann der Dienst unverrichteter Dinge zurückgeschickt werden", sagt Rechtsexperte Strichau. Wie hoch die Rechnung tatsächlich ausfällt, steht und fällt mit dem nötigen Arbeitseinsatz. Doch was erforderlich ist, und was nicht, kann der Laie nur schwer einschätzen. "Wenn bei einer lediglich ins Schloss gefallenen Tür gleich der Bohrer gezückt wird, sollte man allerdings einschreiten", rät Michaelis. Bezahlt wird der Schlüsseldienst in der Regel sofort oder per Vorkasse. Anrecht hat der Kunde Strichau zufolge auf eine nachvollziehbare Rechnung, die aufgeschlüsselt ist in die Posten Arbeitsleistung, Material, Wegezeit und Mehrwertsteuer. Zuschläge seien rechtens, dürften aber nur auf den Arbeitslohn und nicht auf die Gesamtrechnung erhoben werden. "Wem die Rechnung überhöht erscheint, sollte seine Unterschrift durch den Vermerk ïZahlung erfolgt unter Vorbehaltï ergänzen", rät der Vebraucherberater. Danach gilt es, den ortsüblichen Preis zu recherchieren. Denn der gilt im Streitfall als Richtschnur.
©ddp

Wir sind verantwortlich für das, was wir tun, aber auch für das, was wir nicht tun. Zitat Voltaire



Vermieter darf Besuch in der Wohnung nicht per Vertrag untersagen

19.04.2006 Mieter dürfen in ihrer Wohnung so oft und so viel Besuch empfangen wie sie wollen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin. Klauseln im Mietvertrag, die ein Besuchsverbot aussprechen oder Einschränkungen dieses Besuchsrechts vornehmen würden, seien unwirksam, schreiben die Experten in der "MieterZeitung".
Empfangen werden darf demnach sogar Besuch mit Hund, auch wenn im Mietshaus ein Hundehaltungsverbot besteht. Darüber hinaus dürfen den Experten zufolge Besucher über längere Zeit in der Wohnung bleiben und sich auch bei Abwesenheit des Mieters dort aufhalten. Lebe der Besucher allerdings länger als sechs Wochen in der Mietwohnung, müsse der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden, betonen die Fachleute. Dann sei er tatsächlich bereits ein Mitbewohner oder Untermieter geworden.
© ddp

Bad Spiegel



Fit und beweglich bei der Hausarbeit

20.04.2006 Vorsicht beim Frühjahrsputz: Intensive Hausarbeit führt häufig zu Rückenschmerzen. "Im Winter bewegen wir uns weniger. Die Rückenmuskulatur ist nicht ausreichend trainiert", sagt Dietmar Krause vom Deutschen Grünen Kreuz (DGK).
Wer jetzt wild loslege und alles an einem Tag erledigen wolle, wache am nächsten Tag mit Rückenschmerzen auf. Putzwütige denken zudem nicht an die richtige Körperhaltung: Gerade beim Staubsaugen, Bügeln oder Abwaschen werde mit Rundrücken gearbeitet, sagt Krause. Um auch schwer zugängliche Flächen etwa unter Betten erreichen zu können, sollte das Saugrohr des Staubsaugers möglichst lang sein und sich einfach und schnell an die gewünschte Arbeitshöhe anpassen lassen. Experten empfehlen Staubsauger auf leicht beweglichen, rundum drehbaren Rollen. Ist auch der Saugschlauch beweglich angebracht, entlastet dies zusätzlich. Weitere Informationen zum Thema "Fit und beweglich bei der Hausarbeit" finden sich in einem gleichnamigen Faltblatt, das gegen einen mit 55 Cent frankierten Rückumschlag beim DGK bestellt werden kann (Stichwort: Frühjahrsputz, Postfach 1207, 35002). Unter der Internetadresse forum-schmerz.de kann man es kostenlos herunterladen.
© ddp

Badspiegel


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