Archiv Bauen & Wohnen
Archiv WirtschaftSEITE 6
Seiten: | 1 | | 2 | | 3 | | 4 | | 5 | | 6 | | 7 | | 8 | | 9 | | 10 |
| 11 | | 12 | | 13 | | 14 |
Holzpellets & Co.31.03.2006 Billiger werden die fossilen Energieträger ™l und Gas wohl nicht mehr. Das ™lzeitalter neigt sich unaufhaltsam dem Ende entgegen. Viele Hausbesitzer satteln daher mit staatlicher Hilfe auf alternative Energien um. Pfiffige Investoren kassieren dabei Zuschüsse aus diversen Geldtöpfen oder finanzieren die Umrüstung über zinsverbilligte Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, bafa.de) fördert zum Beispiel Holzpelletkessel mit 60 Euro je Kilowattstunde (kW) Heizleistung. Die Warmwassererzeugung mittels Solarthermie wird mit 105 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche bezuschusst. Dient die Förderung zusätzlich der Heizungsunterstützung, steigt die Förderung sogar auf 135 Euro pro Quadratmeter. Bei den Fördermitteln gilt das Müllerprinzip: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." Einige Energieversorger beteiligen sich mit Zuschüssen auch an der Anschaffung einer Wärmepumpe. Bei Bestandsimmobilien fördert die KfW den Austausch alter Heizungsanlagen über zinsverbilligte Kredite mit dem Programm "Wohnraum modernisieren" und dem "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" (für bis 1978 fertig gestellte Gebäude). Für Neubauten gibt es das Sonderprogramm "™kologisch Bauen". Mehr Infos gibtïs im Internet unter kfw-foerderbank.de. Für das Umsatteln auf alternative Energieträger lässt Vater Staat keine direkten Steuervorteile springen. Ganz ohne Finanzamt sollten Vermieter ihre private Energiewende aber nicht vollziehen. Es gibt nämlich einiges zu beachten. Zuschüsse aus staatlichen Fördertöpfen müssen private und gewerbliche Vermieter als Einnahmen versteuern. Im Gegenzug können die vollen Kosten für den Austausch der alten Heizungsanlage als Werbungskosten oder Betriebsausgaben gegengerechnet werden. Doch nicht immer ist ein Sofortabzug der Kosten die optimale Lösung. Private Vermieter können die Kosten für gröáere Renovierungsmaánahmen alternativ auch auf bis zu fünf Jahre verteilen. Das macht Sinn, wenn man mit seinem Einkommen voraussichtlich auf Dauer dem Spitzensteuersatz unterliegt. Mit einer geschickten Ausgabenverteilung kann nämlich über einen Zeitraum von maximal fünf Kalenderjahren die steuerlich teuerste Spitze des Einkommens abgeschnitten werden - die Steuerersparnis ist dann am gröáten. Voraussetzung für das Wahlrecht zwischen Sofortabzug und Kostenverteilung: Die Immobilie gehört zum Privatvermögen und wird überwiegend zu Wohnzwecken vermietet. Aufpassen müssen Investoren, die eine heruntergekommene Immobilie innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf instand setzen. Die Kosten dürfen ohne Mehrwertsteuer maximal 15 Prozent des Gebäudekaufpreises betragen. Wird die Sanierung teurer, schlägt das Finanzamt die Reparaturkosten dem Anschaffungspreis für das Gebäude zu. Der Aufwand kann dann nur noch scheibchenweise über die jährliche Gebäudeabschreibung von maximal 2,5 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Ist das Gemäuer als Baudenkmal eingestuft, kann der Sanierungsaufwand dem Fiskus über einen Zeitraum von zwölf Jahren peu a peu in Rechnung gestellt werden. © ddp Wir sind verantwortlich für das, was wir tun, aber auch für das, was wir nicht tun. Verbraucherschützer warnen vor windigen Einbau-Angeboten30.03.2006 Im Frühjahr überlegen viele Haus- und Wohnungseigentümer, ob und wie sie ihre vier Wände verschönern können. Die Verbraucherzentralen warnen in diesem Zusammenhang vor windigen Geschäftemachern. Sie träten jetzt bundesweit verstärkt in Erscheinung, meldeten sich per Telefon oder stünden gleich vor der Tür und böten scheinbar günstig den Einbau neuer Türen, Fenster und Žhnliches an.Die Alarmglocken sollten besonders dann schrillen, wenn ein Vertreter bei seinem Angebot sofort auf die Unterschrift drängt. Verbraucherschützer raten deshalb, unbedingt Vergleichsangebote anderer Firmen einzuholen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Wer bereits einen Vertrag abgeschlossen hat und im Nachhinein Bedenken bekommt, kann sich bei den Verbraucherzentralen über die Widerrufsmöglichkeiten informieren. Die Adressen der einzelnen Verbraucherzentralen sind im Internet unter vzbv.de abrufbar. © ddp Bad Spiegel Experten erwarten erneut steilen Anstieg der Heizkosten29.03.2006 Mieter und Hauseigentümer sollten sich beizeiten auf einen erneuten deutlichen Anstieg der Heizkosten einstellen. Die nächste Heizkostenrechnung werde üppig ausfallen, sagt Energieexperte Roland Pause von der Verbraucherzentrale Sachsen.Der Bund der Energieverbraucher erwartet sogar, dass die Heizkosten für den zurückliegenden Winter um ein Drittel höher ausfallen werden als im Vorjahr. Die Mehrkosten würden für jeden Haushalt jährlich zwischen 200 und 300 Euro je nach Wohnungsgröáe und Verbrauch liegen, erklärte der Verband in Euskirchen. Gegen die hohen Kosten hülfen nur gute Dämmung und sparsames Heizen. Damit die Heizkosten nicht unerwartet aus dem Ruder laufen, sollte der Verbrauch anhand der Zählerstände regelmäáig beobachtet werden. Auch sollte man die Jahresabrechnung kritisch unter die Lupe nehmen. Viele Rechnungen seien falsch. Zudem halte die Verbraucherorganisation konkrete Spartipps auf ihrer Web-Site bereit (energiepreise-runter.de). ©ddp Stahlbau Haltern am See |




















