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Geld sparen durch alternatives Heizen

3Alternative Energien sind inzwischen nun schon seit einer ganzen Weile deutlich günstiger als Öl und immer mehr Verwender sind deshalb schon umgestiegen oder sind gerade dabei auf eine andere Energie umzusteigen.
Ob nun Gas, Sonne oder Holzpellets, die meisten alternativen Brennstoffe sind einfach deutlich günstiger als das veraltete Öl. Hinzu kommt auch, dass man die Umrüstung in der Regel nicht einmal aus der eigenen Tasche bezahlen muss sondern staatliche Zuschüsse kassieren kann. Außerdem kann man bei der KfW Bank inzwischen auch besonders günstige Kredite bekommen, die nur für Modernisierungsmaßnahmen an den Heizanlagen gedacht sind. Einen Holzpelletskessel kann man sich zum Beispiel mit 60 Euro pro Kw Heizleistung bezuschussen lassen, für Warmwasser das durch Solarenergie beheizt wird bekommt man vom Staat satte 105 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Wenn zudem auch die Heizungen mit diesem System unterstützt werden sollen gibt es sogar noch 30 Euro extra für jeden Quadratmeter. Was die Kredite der Kfw Bank angeht, so gibt es für solche Gebäude, die bereits bestehen einen günstigen Kredit zum modernisieren der Anlagen, bei Neubauten die teilweise durch KfW finanziert werden sollen und auf alternative Energien ausgelegt sein sollen greift das Projekt Ökologisch bauen, bei dem man ebenfalls vergünstige Konditionen für den Kredit bekommt. Direkte Begünstigungen bei der Steuer gibt es für Vermieter die Umrüsten leider nicht, allerdings können diese einen kleinen Umweg gehen. Wenn sie nämlich die Zuschüsse und Förderungen komplett als Einkommen bei der Steuer angeben müssen haben sie auch die Möglichkeit die Kosten für die Umrüstung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anzugeben und somit vollständig geltend zu machen. Dabei sollte man sich allerdings mit Bedacht entscheiden, ob man diese Kosten auf einen Schlag angeben möchte oder lieber die 5 Jahre andauernde Abschreibung in Anspruch nimmt, die sich teilweise deutlich mehr lohnen kann, da man so die Steuerspitzen umschiffen kann. Voraussetzung dafür, dass man seine Kosten bei der Steuer geltend machen kann ist dabei natürlich zum einen, dass es sich bei dem Gebäude um seinen eigenen Privatbesitz handelt und dieser in erster Linie in Form von Wohnräumen vermietet wird. Vorsicht ist geboten, wenn man eine Immobilie erst in den letzten 3 Jahren gekauft hat und diese modernisieren möchte, denn dann dürfen die Kosten insgesamt nicht mehr als 15 Prozent des Kaufpreises betragen, wobei die Mehrwertsteuer dabei nicht mit berechnet werden muss. Wenn ein Gebäude als Baudenkmal eingestuft wurde ist die Sachlage auch noch einmal etwas anders, in diesem Fall kann man die Sanierungskosten innerhalb der nächsten 12 Jahre sozusagen scheibchenweise beim Finanzamt in Rechnung stellen und die Kosten so Stück für Stück zurück bekommen, allerdings eben nicht auf einen Schlag und auch nicht in einer 5 Jahre andauernden Abschreibung.


Wir sind verantwortlich für das, was wir tun, aber auch für das, was wir nicht tun.



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