Archiv Bauen & Wohnen
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Vermieter muss Modernisierung konkret beschreiben10.03.2006 Vor einer Wohnungsmodernisierung muss der Vermieter die geplanten Maánahmen so konkret wie möglich schriftlich mitteilen, um dem Mieter die Prüfung des Vorhabens und seiner Duldungspflicht zu ermöglichen. Zudem muss der Vermieter Inhalt und Zugang des Ankündigungsschreibens beweisen.Dabei ging es um den Einbau einer neuen Heizung und einer anschlieáenden Mieterhöhung. Weil für ihn weder die Kosten nachvollziehbar waren noch die Neuinstallation insgesamt, hatte sich ein Mieter zunächst geweigert, dem Vorhaben seines Vermieters zuzustimmen. Zu Recht, meinte das Gericht. (AZ: 30 C 3132/95) © ddp Badspiegel Bausparverträge sind übertragbar09.03.2006 Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist bei den Deutschen weiterhin groá. Oft ändern sich jedoch die ursprünglichen Ziele von Bauwilligen. Wenn ein Bausparvertrag entgegen der anfänglichen Planung nicht mehr benötigt wird, kann der Anspruch auf das zinsfeste Darlehen laut Bundesverband deutscher Banken an einen Angehörigen weitergegeben werden.Zwar liege eine šbertragung an einen Dritten im Ermessen der Bank. Diese stimme in der Regel jedoch zu. Voraussetzung: Derjenige, der den Bausparvertrag übernehmen will, kann zum einen ausreichende Bonität nachweisen und ist zum anderen Angehöriger gemäá Paragraf 15 der Abgabenordnung. Dazu zählen etwa Ehegatten, Verlobte, Kinder, aber auch Geschwister. Nur in Ausnahmefällen stimmen Banken der šbertragung auf Nichtangehörige zu. Trotz der Abschaffung der Eigenheimzulage summierten sich Ende 2005 die Bauspareinlagen bei den Bausparkassen in Deutschland. auf beachtliche 120 Milliarden Euro, teilte der Bankverband mit. Das waren sechs Prozent mehr als ein Jahr zuvor. © ddp Badspiegel ab Werk Bei Gerüst vorm Haus Versicherung informieren08.03.2006 Wer sein Haus für Malerarbeiten einrüsten lässt, sollte dies umgehend seiner Versicherung mitteilten. Ansonsten riskiert er seinen Versicherungsschutz, wie die R+V-Versicherung in Wiesbaden mitteilte. Die Freude an einer neuen Fassade könne schnell vergehen, wenn Einbrecher das Gerüst als Einstieg in die Wohnung nutzen, warnt R+V-Experte Alois Dittrich.Eine solche Meldung sei nicht nur bei Baugerüsten empfehlenswert. Wenn ein Haus oder eine Wohnung länger als 60 Tage leer steht - beispielsweise durch einen Umzug oder einen Auslandsaufenthalt - sollte die Hausratversicherung dies ebenfalls wissen. © ddp Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. Zitat von Kurt Tucholsky |




















