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Balkon und Terrasse sauber machen

Wenn der Frühling vor der Tür steht, ist es natürlich kein Wunder, wenn man sich endlich wieder im Freien entspannen möchte und den Wunsch hat, die Sonne direkt zu genießen. Meist ist das aber nicht sofort möglich, weil Balkon und Terrasse noch die Spuren des Winters tragen und man sich erst einmal mit der Reinigung auseinander setzen muss.
Falsche Hoffnungen sollte man sich dabei nach Meinung der Experten allerdings nicht machen, denn die Natur setzt den Materialien nun einmal zu und sorgt dafür, dass sie sich mit der Zeit verändern, dennoch kann man sie aber wieder schöner werden lassen. Außerdem ist es auch so, dass durch Moose und Algen auf Holzböden natürlich eine Rutschgefahr entsteht, die man auf jeden Fall beseitigen sollte. Grundsätzlich gilt dabei, wer sich öfter die Zeit nimmt die Böden zu reinigen hat unter dem Strich weniger Arbeit und Mühe damit, weil nicht so starke Unreinheiten zu finden sind. Außerdem kann man die Flächen des Öfteren mit dem Schlauch abspritzen und so verhindern, das Algen und Moose anfangen zu wachsen, weil man ihre Samen wegspült. Haben sie sich dennoch festgesetzt ist es am besten wenn man ein wenig Essig in laues Wasser gibt und dann mit einem Schrubber erst einmal den Schmutz anlöst. Danach kann man mit einem Gummiabzieher den Schmutz einfach abziehen. Außerdem gibt es auch die Möglichkeit den Schmutz mit Soda und Wasser sowie einem Schrubber und einer Bürste abzuwaschen. Bei Weichholzböden ist es außerdem oftmals sinnvoll diese einfach abzuschleifen und neu zu versiegeln. Lange schön bleibt Holz, wenn man es alle paar Jahre auch mit speziellen Ölen behandelt. Bei Fließen und Steinplatten sieht die Sache ein wenig anders aus. Besonders billige Fließen nehmen den Schmutz oft in ihren Poren auf so dass man ihn kaum noch abschrubben kann. Hier kann man einen natürlichen Chlor Reiniger anwenden um gute Ergebnisse zu erzielen. Auch bei Steinplatten ist das eine Möglichkeit. Diese kann man zudem auch mit einem Hochdruckreiniger vom Schmutz befreien, allerdings sollte man zuerst an einer nicht sichtbaren Stelle testen, ob die Platten dies vertragen. Zudem sollte man mit dem Hochdruckreiniger immer von sich weg arbeiten, da sich lockere Platten durch den Druck eventuell ganz lösen könnten. Kübelpflanzen sollte man zudem nie direkt auf dem Boden stehen lassen sondern auf eine Platte oder eine Bank stellen, damit sich keine unschönen Ränder auf dem Boden bilden können.


Badspiegel mit Licht



Gewährleistung kann auch bei Schwarzarbeit durchgesetzt werden

Schwarzarbeit ist leider auch heute noch in Deutschland durchaus üblich, besonders im handwerklichen Bereich. Einen Preis abzusprechen und direkt in Bar ohne eine Rechnung zu begleichen ist dabei natürlich für beide Seiten günstiger.
Der Handwerker spart sich die Steuern für seine Arbeit und die Rechenschaft beim Finanzamt, der Kunde spart die Mehrwertsteuer und kommt so billiger davon. Ein Irrtum ist es allerdings, wenn man davon ausgeht, dass auch die Gewährleistung dann nicht gilt, denn Gerichte haben entschieden Schwarzarbeiter nicht auch noch doppelt zu belohnen. Zum einen müssen sie eine Strafe wegen der Schwarzarbeit fürchten, denn die ist für beide Seiten eine Straftat, zum anderen sind sie dann aber dennoch verpflichtet auf ihre Arbeit Gewährleistung zu geben, was viele Handwerker noch nicht wissen, weil sie der Meinung sind, dass der gesamte Vertrag bei Schwarzarbeit eigentlich gar nicht gültig ist. Schwierig ist es allerdings für beide Seiten etwas zu beweisen, da es über solche Arbeiten keinerlei Belege gibt. Schwierig ist die Lage besonders dann, wenn ein Handwerker aus Angst vor Entdeckung dann doch noch eine Rechnung schickt. Der Kunde muss dann wohl oder übel zwei Mal bezahlen, weil er umgekehrt auch keinen Nachweis über seine Zahlung an den Handwerker hat. Ganz einfach ist die Sachlage also nicht. Seit man Handwerksarbeiten an der Einkommenssteuererklärung geltend machen kann und die Möglichkeit hat bis zu 20 Prozent der Kosten abzusetzen ist es allerdings ohnehin so, dass Schwarzarbeit zumindest für den Kunden ihren Reiz verloren hat. Wichtig ist es für Kunden, die kein Risiko eingehen wollen, dass sie auf einer ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung bestehen. Diese muss alle wichtigen Angaben über das Unternehmen und die ausgeführten Arbeiten beinhalten. Außerdem muss die Steuernummer, das Datum, die Anschrift und die Mehrwertsteuer auf Rechnungen angeben werden. Wer übrigens die Kosten für Handwerker absetzen möchte muss die Rechnung mindestens 2 Jahre aufbewahren, ansonsten drohen Strafen vom Finanzamt. Zudem sollte man einige Rechnungen auch noch länger bei sich behalten, da die Gewährleistung oft noch länger gültig ist, man sie aber nur mit der Rechnung durchsetzen kann.


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