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CDU und SPD kritisieren Filial-Pläne der Post

14.06.2008 CDU und SPD haben die Pläne der Deutschen Post AG zur Privatisierung ihres Filialnetzes scharf kritisiert. \"Verbraucherinteressen müssen vor Gewinnmaximierung stehen\", sagte der postpolitische Sprecher der Union im Bundestag, Alexander Dobrindt (CSU), den Dortmunder \"Ruhr Nachrichten\". \"Wir werden keine Hauruck-Aktionen der Deutschen Post akzeptieren. Ich erwarte, dass sie nicht pauschal alle Filialen schließt, sondern in jedem einzelnen Fall Kommunen und Bürger in den Entscheidungsprozess mit einbindet.\" Die Umwandlung dürfe nur zum Vorteil der Kunden erfolgen, sagte Dobrindt.
Auch die SPD befürchtet Nachteile für die Kunden. \"Die Filialen waren das qualitative Rückgrat der Post\", sagte der postpolitische Sprecher der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, Klaus Barthel, dem Blatt. So müssten Kunden womöglich weit fahren, um ihre Pakete abzuholen - weil den Postagenturen oft der Lagerplatz fehle. Barthel habe zudem immer wieder mit Klagen der Postagentur-Betreiber zu tun, die sich über die schlechte Vergütung der Post beschwerten. Die Folge seien häufige Wechsel der Post-Partner
AFP



Grunderwerbsteuer-Einspruch kann viele Tausend Euro wert sein

16.06.2008 Erwerben private Bauherren ein schlüsselfertiges Eigenheim, sollten sie Einspruch gegen ihren Grunderwerbssteuerbescheid einlegen. Das rät die Bausparkasse Schwäbisch Hall. Hintergrund der Empfehlung ist, dass die deutsche Steuerpraxis möglicherweise gegen das EU-Recht verstößt.
Wer Grundstück und Bauleistung aus einer Hand erwirbt, muss auf die Bauleistung zunächst 19 Prozent Umsatzsteuer bezahlen. Auf die Gesamtsumme (Bauleistung plus Grundstückskosten) wird dann die Grunderwerbssteuer von 3,5 Prozent (Berlin: 4,5 Prozent) fällig. \"In dieser Doppelbesteuerung sieht das Niedersächsische Finanzgericht einen Verstoß gegen das EU-Verbot der Umsatzsteuer-Mehrfachbelastung und hat deshalb den EuGH angerufen\", erläutert Schwäbisch-Hall-Rechtsexperte Christoph Flechtner den juristischen Hintergrund. Sollte der EuGH der Rechtsauffassung folgen, dass die Grunderwerbsteuer eine zusätzliche Sonderumsatzsteuer darstellt, müsste es die deutsche Regelung kippen und der Fiskus den Bauherren die zu viel gezahlte Steuer zurückerstatten.

Der Rechtsexperte macht an einem Beispiel deutlich, wie viel das ausmachen kann. Ein Bauherr erwirbt von einem Bauträger ein schlüsselfertiges Haus zum Gesamtpreis von 350 000 Euro. Davon entfallen 100 000 Euro auf das Grundstück, 250 000 auf die reinen Baukosten. Auf letztere werden 19 Prozent Umsatzsteuer fällig, also 47 500 Euro. Für den Bauherrn bedeuten dies Gesamtkosten (Grundstück plus Bauleistung plus Umsatzsteuer) von 397 500 Euro. Auf diese Summe muss er 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer zahlen, also 13 912,50 Euro. Würde die Grunderwerbsteuer nur für das Bauland fällig (wie bei einem Bauherrn, der sein Haus auf einem selbst privat erworbenen Grundstück errichtet), müsste er nur 3500 Euro zahlen, ein Unterschied von 10 412,50 Euro.

Wichtig ist, auch wer Einspruch einlegt, muss zunächst einmal die Grunderwerbsteuer entrichten. \"Aber nur wer dem Steuerbescheid innerhalb von einem Monat widerspricht, also bevor der Bescheid rechtskräftig wird, bekommt im Falle eines EuGH-Urteils zugunsten der Bauherren sein Geld zurück\", so Flechtner. Das Verfahren wird beim EuGH unter dem Aktenzeichen C 156/08 geführt.
(ddp)



Von klassisch-clean bis zum verschnörkelten Flohmarkt-Chaos

12.06.2008 Ein Heim für die ganze Familie muss verschiedensten Anforderungen gerecht werden: Die Kleinen brauchen Platz zum Toben, den Großen sind stilvolle Dekoelemente wichtig, und Teenager legen Wert auf ihre Privatsphäre. Das Buch \"Family living\" von Judith Wilson liefert Anregungen, wie man diesen Spagat so gut meistern kann, dass sich am Schluss alle wohl fühlen.
Die britische Expertin für Innenarchitektur hat das ideale Familienhaus in seine einzelnen Bestimmungsbereiche unterteilt. Geordnet in \"Raum für Aktivität\", \"Ruhe bitte!\" und \"Funktionsbereiche\" wird so jedes Zimmer einer genauen Prüfung unterzogen und familientauglich abgewandelt.

Das Wohnzimmer erhält beispielsweise einen weichen Teppich, auf dem kleine Kinder besonders gerne spielen. Das Badezimmer darf mit abwaschbaren Materialien seinen eleganten Touch behalten und erfreut so auch die Eltern. Das Spielhaus im Garten wird so perfekt in sein Umfeld integriert, dass es keinen Stilbruch darstellt, und im Kinderzimmer lädt eine riesige Wandtafel ein, nach Herzenslust drauflos zu kritzeln.

Von klassisch-clean bis zum verschnörkelten Flohmarkt-Chaos finden sich hier verschiedenste Stilrichtungen, die mit familienfreundlichen Elementen kombiniert wurden. Zahlreiche Fotos von Debi Treloar illustrieren die originellen Ideen.

Judith Wilson: \"Family living. Wohnideen für die ganze Familie\", DVA, 2008, 24,95 Euro, ISBN: 978-3421036315
(ddp)


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