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Zweitwohnungssteuer vor Gericht

19.05.2006 Die Kassen vieler Städte und Gemeinden sind chronisch leer und finanzielle Not macht bekanntlich erfinderisch. So bessern immer mehr klamme Stadtkämmerer ihre Kasse mit einer Abgabe für Zweitwohnungsbesitzer auf. Die Spanne geht weit auseinander.
Mit gezielten Kontrollen und einem systematischen Abgleich der Melderegister versuchen die kommunalen Steuereintreiber, möglichst viele Schäfchen zu scheren. Aus welchen Gründen der Zweitwohnsitz unterhalten wird, hat die Kommunen bislang nicht interessiert - kassiert wurde immer. Doch Berufspendler und Studenten sollten die Zahlung von Zweitwohnungsteuer verweigern, raten Verbraucherschützer. Für verheiratete Berufspendler ist die Zusatzabgabe seit dem vergangenen Jahr ohnehin vom Tisch. Nach zwei Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes (AZ: 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03) verstöát die Erhebung der Zweitwohnungssteuer für diesen Personenkreis gegen das Grundgesetz. Sofern der Rückzahlungsanspruch noch nicht verjährt ist, können verheiratete Fernpendler mit dem Urteil im Rücken auch für alte Jahre ihr Geld zurückverlangen. Ein Urteil mit Folgen - der Stadt Göttingen entgehen durch den Richterspruch rund 30 000 Euro Steuereinnahmen jährlich. Ledige Steuerzahler - die ihren Erstwohnsitz aus Prinzip nicht ummelden wollen - können die berappte Steuer für den beruflich notwendigen Zweitwohnsitz in der jährlichen Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Auch Studenten sind fein raus - zumindest, wenn sie im Elternhaus nur ihr altes Kinderzimmer bewohnen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg (AZ: 5 A 118/04) ist in diesen Fällen eine Zweitwohnungsabgabe unzulässig. "Wo keine Erstwohnung vorhanden ist, kann es auch keine Zweitwohnung geben. Und damit keine Steuer", brachten die Richter ihre Entscheidung lapidar auf den Punkt. Doch das letzte Wort in dieser Sache hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (AZ: OVG 13 LC 91/05). Betroffene Studenten sollten sich deshalb gegen Zweitwohnungsbescheide mit einem schriftlichen Einspruch zur Wehr setzen und unter Hinweis auf die Entscheidung der Lüneburger Juristen ein Ruhen des Verfahrens beantragen. Mit diesem Trick kann man in aller Ruhe das Urteil in der nächsten Instanz abwarten - ohne eigenes Prozessrisiko. Als potentielle Steuerzahler bleiben den Kämmerern damit eigentlich nur die Besitzer von Ferienwohnungen oder Wochenendhäusern. Doch auch diese Klientel darf sich zumindest einen Teil der Sondersteuer mit Justitias Hilfe von Vater Staat zurückholen. Wird die Ferienwohnung ganzjährig oder zeitweise an Feriengäste vermietet, dürfen die Steuern nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (AZ: IX R 58/01) als Werbungskosten anteilig geltend gemacht werden - und schmälern damit auf der Steuererklärung die Vermietungseinkünfte. Die Gerichte entscheiden jedoch nicht immer zugunsten des Steuerzahlers. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier (AZ: 2 K 1277/02) darf die Zweitwohnungsabgabe auch von Campern erhoben werden, vorausgesetzt, das fahrbare Freizeitdomizil wird auf dem Platz länger als drei Monate abgestellt.
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Erfahrungen vererben sich nicht - jeder muß sie allein machen. Zitat von Kurt Tucholsky



Arbeitszimmer noch in diesem Jahr aufmöbeln

27.11.2006 ÿ Der Gesetzgeber hat die Regeln zur steuerlichen Anerkennung eines Arbeitszimmers verschärft. Ab 2007 werden die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann anerkannt, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
Allerdings weist der Verband darauf hin, dass unabhängig vom Arbeitszimmer Kosten für Arbeitsgegenstände wie Schreibtisch, Bücherregal, Bürostuhl oder Schreibtischlampe weiter als Werbungskosten abzugsfähig bleiben.
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Vorsicht beim Immobilienkauf

24.11.2006 ÿ Die meisten Menschen kaufen nur einmal im Leben eine Immobilie. Umso wichtiger ist es, dass das Traumhaus alle Erwartungen erfüllt und auch der Preis angemessen ist. Der Verbraucherschutzverein "Wohnen im Eigentum" empfiehlt Käufern, realistisch zu prüfen, ob sie alle wichtigen Herausforderungen eines Immobilienkaufs selbstständig bewältigen können.
Wer sich einen Immobilienkauf allein nicht zutraut, kann die professionelle Hilfe eines Maklers in Anspruch nehmen. Der übernimmt dann im Auftrag des Kunden entsprechende Leistungen wie die Suche nach einer Immobile, Wertermittlung, Einsichtnahme in wichtige Bauakten und Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen für die Behörden. Er organisiert Besichtigungstermine und inseriert in Zeitungen.Für die Maklerleistungen zahlt der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages eine Maklerprovision. Die Höhe ist verhandelbar. Laut einer Studie von "Wohnen im Eigentum" lassen sich die in Deutschland lange üblichen Provisionen von bis zu 6,96 Prozent immer schwerer durchsetzen. "Eine anstrebenswerte Gröáe sind 3,48 Prozent", sagt Vereinssprecherin Gabriele Heinrich.
© ddp

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