Archiv Bauen & Wohnen
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Elektroinstallationen - Auf Mindeststandards achten23.05.2006 Wo einst der Maltisch seinen Platz hatte, ist ein Multimedia- Arbeitsplatz für den Nachwuchs entstanden. Doch Steckdosen für Computer und Drucker sind im Kinderzimmer Mangelware. Verlängerungskabel und Mehrfachstecker bestimmen die Optik."Das Kinderzimmer von heute ist oft das Büro von morgen", sagt Klaus Jung vom Fachverband für Energie-Marketing und -Anwendung (HEA). Elektroinstallationen sollten mit Blick auf die sich wandelnden Bedürfnisse gut durchdacht sein. Das sorge nicht nur für anhaltenden Wohnkomfort, sondern auch für Sicherheit. "Der Griff zu den Steckerleisten kann gefährlich werden", betont Jung. "Werden zu viele Leitungen hintereinander geschaltet, steigt der Gesamtwiderstand, und im Extremfall löst die Sicherung nicht aus." Besitzt das Haus nicht genügend Stromkreise, wird die Elektroinstallation dauerhaft überlastet, die Brandgefahr steigt. Doch wie viele Stromkreise und Steckdosen sind ratsam? Orientierung bietet dem Laien die DIN 18015. Sie gilt als Mindestausstattung und wird von Jung für Miet- und Eigentumswohnungen bis zu 100 Quadratmetern empfohlen. Insbesondere Bauherren, die mit einem Bauträger arbeiten, sollten die Leistungsbeschreibung der vorgesehenen Elektroinstallationen gut prüfen, rät der Fachmann. Denn in 70 Prozent der Fälle werde die DIN 18015 stark unterschritten. "Wer erst bei der Baubegehung merkt, dass ihm die Ausstattung nicht reicht, zahlt drauf", warnt Jung. Ein Nachrüsten im bereits fertig gestellten Haus ist noch kostspieliger: Die nachträgliche Installation ist bis zu fünfmal teurer als die Ersteinrichtung, schätzt der Experte. Sein Rat: Im Bauwerksvertrag oder der Bauleistungsbeschreibung HEA-Ausstattungswerte nach der RAL Richtlinie festschreiben, damit sie rechtsverbindlich sind. Die so genannten HEA-Ausstattungswerte unterscheiden drei Komfort-Kategorien: Ausstattungswert 1 entspricht der Mindestausstattung nach DIN 18015 und wird für eine Wohnfläche von bis zu 100 Quadratmetern empfohlen (Kostenpunkt rund drei Prozent der Gesamtkosten eines Einfamilienhauses); Ausstattungswert 2 wird als Standardausstattung bei bis zu 180 Qudratmetern Wohnfläche angeraten (etwa vier Prozent der Gesamtkosten); Ausstattungswert 3 ist für Komfortwohnungen und -häuser über 180 Qudratmeter vorgesehen (Kosten: 4,8 Prozent der Baukosten). Doch für die hochwertige Komfortausstattung reicht das Budget oft nicht. Hier empfiehlt der Fachmann die Installation von Leerrohren und Steckdosen, die später bei Bedarf etwa für eine Rolladenautomatik oder ein Kommunikationssytem genutzt werden können. Egal ob Mindest-, Standard- oder Komfortausstattung, einige Planungsregeln empfiehlt Jung, stets zu beachten: So sollte an jedem Raumzugang mindestens eine Schaltstelle installiert sein. Neben Betten und Telefonanschlüssen sind Doppelsteckdosen etwa für Nachttischlampe und Radiowecker ratsam. Bei Steckdosen mit einem Antennenanschluss rät er, Dreifachsteckdosen einzuplanen. © ddp Der Beginn ist der wichtigste Teil der Arbeit. Zitat Platon Auch fehlerhafte Immobilien-Schenkung ist steuerlich wirksam24.05.2006 Schenken Eltern ihren noch unmündigen Kindern Immobilien, kann dies steuerlich wirksam sein, obwohl bestimmte gesetzliche Vorschriften bei der šbertragung nicht beachtet wurden. Das geht aus einem Urteil des Finanzgericht des Saarlands hervor, wie die Bausparkasse Wüstenrot mitteilte.Laut Wüstenrot ist grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben, dass der šbergabevertrag von einem neutralen Pfleger, den das Vormundschaftsgericht bestellt, genehmigt werden muss. Dadurch solle verhindert werden, dass sich der Vertrag rechtlich nachteilig für die minderjährigen Kinder auswirkt. Im Urteilsfall hatte der Vater seinen Anteil an einem vermieteten Gebäude ohne die Genehmigung eines Rechtspflegers auf seine beiden minderjährigen Kinder übertragen. Die Kinder traten in die bestehenden Mietverträge ein. Trotzdem rechnete das Finanzamt die anteiligen Mieteinkünfte dem Vater zu. Es sah in dem Vorgang eine Missachtung zivilrechtlicher Vorschriften. Dem widersprach das Gericht. Trotz des fehlenden Rechtspflegers hätten weder Notar noch Grundbuchamt die Wirksamkeit des Vertrags angezweifelt. Auáerdem sei das Rechtsgeschäft durch den Eintritt der Minderjährigen in die Mietverträge nicht mit rechtlichen Nachteilen für diese verbunden. Dies sei allein schon ein Kriterium für den Verzicht auf die Bestellung eines Ergänzungspflegers gewesen. Die Mieteinnahmen seien somit, wie vom Kläger gewünscht, seinen Kindern zuzuordnen. © ddp Kosmetikspiegel Mit Handtuch-Test Zecken im Garten aufspüren22.05.2006 Zecken lauern auch in Gärten - insbesondere in Waldrandnähe. Mit einem Handtuchtest lässt sich prüfen, ob die eigene grüne Oase durchseucht ist, wie das Deutsche Grüne Kreuz (DGK) berichtet. Hierfür wird ein groáes weiáes Tuch wie eine Fahne an einem Stock befestigt und anschlieáend über die Vegetation gezogen.Wer beim Test fündig wird, sollte es den Parasiten so ungemütlich machen, dass sie sich lieber verziehen, raten die Fachleute. So bevorzugen Zecken schattige Stellen und brauchen zum šberleben feuchten Boden. Der Tipp der Experten: Durch Gehölzschnitt für mehr Sonneneinfall sorgen; Laub, Mull und Moose beseitigen, Gras kurz halten und Rasenflächen so wenig wie möglich sprengen. Wer vor diesen Maánahmen zurückschreckt, sollte sich selber schützen. Dazu gehört, lange Kleidung zu tragen, wirksame Zeckenschutzmittel zu nutzen und den Körper regelmäáig nach Zecken abzusuchen. © ddp klappspiegel |




















